Vor jeder Behandlung wird ein Behandlungsplan erstellt, der auch einen Kostenvoranschlag enthält. Wenn mehrere Möglichkeiten zur Lösung des Problems zur Verfügung stehen, werden diese zum besseren
Verständnis ausführlich vorgestellt. Die Angebote werden Ihnen auch schriftlich übergeben, deren Annahme als Einwilligung zur Behandlung gilt.
Aus der Qualität unserer Arbeit folgt, dass wir eine deutlich längere Garantiezeit als allgemein üblich gewähren können. Die Garantie gilt jedoch nur für technische Mängel – gegen Krankheiten gibt es leider noch keine Garantie.
Neben der sachgemäßen Nutzung des Zahnersatzes wird auch eine angemessene Pflege der eigenen und der ersetzten Zähne erwartet.
Die Garantie ist nur gültig, wenn Sie zu den bei der Übergabe vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrollen (mindestens einmal jährlich) erscheinen und die empfohlenen Erhaltungsbehandlungen (Zahnsteinentfernung, Kontrollröntgen, Unterfütterung) innerhalb der vorgesehenen Frist durchgeführt werden können.
Wir können keine Garantie übernehmen, wenn der Zahnersatz durch einen Unfall oder unsachgemäße Nutzung beschädigt wurde. Ihr Garantieanspruch kann nur bei uns geltend gemacht werden – ein in einer anderen Praxis reparierter Zahnersatz führt zum Verlust der Garantie. Bei berechtigten Garantieansprüchen übernehmen wir selbstverständlich die erneuten zahntechnischen und ärztlichen Kosten.
Für Porzellan- und Metallteile: 5 Jahre
Für Kunststoffteile: 2 Jahre
Für Funktionsteile (Geschiebe, Einlagen): 1 Jahr
Sollten Sie Ihr Implantat vor Ablauf von 3 Jahren verlieren, setzen wir – sofern möglich – ein neues Implantat ein. Auch hier ist die jährliche Kontrolluntersuchung Voraussetzung für die Garantie.
